Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte bestätigte im Mai ein Urteil des Obersten Gerichtshofes in Lettland, welches 2004 Wasilij Kononow des Kriegsverbrechens für schuldig befunden hatte. Kononov hatte 1944 als Partisan während der deutschen Besatzung an der Ermordung von neun Zivilisten teilgenommen, darunter eine Frau im neunten Schwangerschaftsmonat, die bei lebendigem Leib verbrannt wurden. Damit widersprachen die Richter nun einem Urteilsspruch ihres eigenen Gerichtes aus dem Jahre 2008, das Lettland noch zu einer Kompenastionszahlung von 30.000 Euro verurteilt hatte. Kononow hatte die Strafe bereits abgesessen, ehe er Lettland vor dem Straßburger gerichtshof verklagte.
Während Rußland die Verteidigung Kononows unterstützt hatte und das erste Urteil für gerechtfertigt hält, unterstreichen lettische Diplomaten, daß dieses Urteil mit dem Motto des Rechtes der Sieger bricht: Kriegsverbrechen verjähren nicht und ihre Verurteilung erfolgt unabhängig davon, auf welcher Seite sie begangenen wurden. Das Gericht stellte mit seiner Entscheidung fest, daß Kononow bereits zum Zeitpunkt der Tat einen Übergriff gegen das Leben von Zivilisten hätte als Straftat verstehen und folglich damit rechnen müssen, daß er eines Tages dafür zur Verantwortung gezogen warden kann.
Der Direktor des Instituts für Soziologie und Politologie, Nils Muižnieks, erinnert allerdings daran, daß der Gerichtshof den fall Kononow nicht in der Sache geprüft habe, sondern einzig einen möglichen Verstoß der lettischen Gerichtsbarkeit gegen Konventionen, denen das Land beigetreten ist. Er vermutet, daß die Richter sich 2008 nicht genug in den Fall eingearbeitet hätten, als Begründung für das diametral entgegengesetzte Urteil.
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