Einige Mütter haben in Lettland Verfassungbeschwerde gegen die Kürzung des sogenannten Müttergehalts (māmiņa alga) eingelegt. Mit dieser finanziellen Unterstützung greift der Staat jenen alleinerziehenden Müttern unter den Arm, die von den Vätern ihrer Kinder keine Alimente erhalten. Ein Einkommen, daß nach Auffassung der Initiatorin der Klage, Marika Skulte, für viele sehr wichtig ist. Seit Anfang dieses Jahres wurde dieses aber um 30% gekürzt.
Bislang betrug die Summe 45 Ls, rund 70 Euro, für ein Kind bis zu sieben Jahren und anschließend bis zum Alter von 18 Jahren 54. Nach der Kürzung sind es nun 30 und 35. Die zuständige Behörde erklärte, der Haushaltsposten sei gar nicht gekürzt worden, aber seit einiger Zeit gebe es doppelt zu viele Anträge, dies sei der Anlaß für die Einschnitte gewesen.
Wahrscheinlich haben sich die Mütter ein Beispiel an dem höchstrichterlichen Verdikt gegen die Rentenkürzungen vom vergangenen Sommer genommen. Auch in diesem Fall hatte kein staatliches Organ die Klage beim Verfassungsgericht eingericht, sondern die Betroffenen selbst. Es bleibt aber dahingestellt, ob dies eine Aussage über die Erfolgsaussichtgen der Motion erlaubt. Renter haben sich durch Abgaben Ansprüche erworben, das gilt für die Sozialpolitik aber nicht in allen Felder. Die großzügige Unterstützung von Müttern war politisch gewollt, um die niedrige Geburtenrate des Landes zu heben. Die klagenden Mütter berufen sich auf die Menschenrechte.
Das Verfassungsgericht gegen unliebsame politische Entscheidungen einzusetzen ist jedoch auch in anderen Staaten gang und gäbe.
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