Donnerstag, 21. Oktober 2010

Diskriminierung der Russen im Baltikum – alte Kamellen?

Der Uno-Ausschuß gegen Rassendiskriminierung hat Estland aufgefordert, öffentliche Dienstleistungen zweisprachig anzubieten und auf die Bestrafung der Nichteinhaltung des Sprachgesetzes zu verzichten. Gleichzeitig sollten mehr kostenlose Sprachkurse angeboten werden. Es wird empfohlen, im kommenden Jahr die Aufgaben der Sprachkommission zu überprüfen, denn die bisherige Praxis könne als Diskriminierung verstanden werden und negative Gegenreaktionen auslösen. Der Ausschuß regt außerdem eine Vereinfachung der Einbürgerung an.


Darüber informierte sich eine estnische Delegation nach der 61. Sitzung des Ausschusses in Genf.


Die Bewertung der Situation der in Estland und Lettland lebenden Russen wird seit dem Zusammenbruch der Sowjetunion 1991 im „Westen” kritisch gesehen. Beide Staaten gewährten nicht allen Einwohnern die Staatsbürgerschaft und verlangen für Berufe mit Kundenkontakt entsprechende Kenntnisse der Landessprache. Von 1993 bis 2001 berieten Missionen der OSZE die Regierungen in Tallinn und Riga.


Von Journalisten befragte Kursteilnehmer im Tallinner Kulturzentrum Lindakivi, berichtet die Zeitung Postimees, zeigten sich erfreut, Kurse gebe es viele, aber eben nicht kostenlos. Außerdem empfände man es tatsächlich als Diskriminierung, mit der Polizei im Bedarfsfall auf Estnisch über technische Dinge sprechen zu müssen.


Das Bildungsministerium plant jedoch keine wesentlichen Änderungen, wenn auch an eine weniger scharfe Anwendung der Bestrafungsmethoden gedacht werde. Kassierte Estland noch 2007 349.890 Kronen, so verringerte sich die Zahl der Fälle um 233 und um insgesamt mehr als 250.000 Kronen, knapp 16.000 Euro.


Der Ausschuß bemängelte ebenfalls, daß einstweilen wenige Vertreter der ethnischen Minderheiten in öffentlichen Ämtern arbeiteten und ist der Ansicht, der estnische Staat müsse alle Anstrengungen unternehmen, diese Situation zu verbessern. Da es in den vergangenen Jahren nur wenige Beschwerden wegen Rassendiskriminierung gegeben habe, soll nun Estland beweisen, daß dies nicht durch fehlenden Kenntnisse der Betroffenen über ihre Rechte begründet ist.


Dem erwidert das Bildungsministerium, daß in Tallinn und Ida Virumaa die Angestellten der öffentlichen Hand in aller Regel hinreichend Russisch sprächen, eine große Anzahl in Ida Virumaa aber nicht unbedingt Estnisch.


Daß Außenministerium weist darauf hin, daß der Ausschuß letztlich keine Rechte habe, gegen eine Nichtbeachtung der Empfehlungen Sanktionen zu verhängen, doch Estland habe mit der Ratifizierung der Internationalen Konvention die Aufgabe übernommen, Diskriminierung zu verhindern.


Die Internationale Konvention gegen Rassendiskriminierung wurde 1965 in New York verfaßt. Estland trat ihr 1991 bei. Alle Mitgliedsstaaten müssen regelmäßig Berichte über die Situation in ihrem Land vorlegen. Artikel 1 lautet: „In diesem Übereinkommen bezeichnet der Ausdruck «Rassendiskriminierung» jede auf der Rasse, der Hautfarbe, der Abstammung, dem nationalen Ursprung oder dem Volkstum beruhende Unterscheidung, Ausschließung, Beschränkung oder Bevorzugung, die zum Ziel oder zur Folge hat, daß dadurch ein gleichberechtigtes Anerkennen, Genießen oder Ausüben von Menschenrechten und Grundfreiheiten im politischen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen oder jedem sonstigen Bereich des öffentlichen Lebens vereitelt oder beeinträchtigt wird.“


Nun ist es gewiß zutreffend, daß eine Situation, in welcher eine beachtliche Zahl von Staatenlosen in einem Land leben, wie dies in Estland und Lettland der Fall ist, in keiner Weise erstrebenswert ist, zumal die Idee des Nationalstaates aus dem 19. Jahrhundert stammt und im Zeitalter der Globalisierung zunehmend an Bedeutung verliert. Verständlich wird dies in den genannten Fällen durch die Sorge, auf dem eigenen Territorium zur Minderheit zu werden. Andererseits müssen sich die Estland und Lettland vorwerfen lassen, in den vergangenen 20 Jahren nach einer anfänglichen Ausgrenzung von der Staatsbürgerschaft – und nur von dieser (!) – nicht genug zur Integration unternommen und die Ausbildung von Parallelgesellschaften geflissentlich toleriert zu haben.


Gerade gegenüber deutschen Besuchern wird in Ablehnung gern mit „den Türken“ verglichen, obwohl schon zahlenmäßig der Vergleich hinkt und der Unterschied zwischen einem „Okkupationsvolk“ und angeworbenen Gastarbeitern auf der Hand liegt. Daß Estland und Lettland nach 1991 angesichts einer tragischen Geschichte zunächst einmal die Konsolidierung des eigenen Volkes wichtig war, ist verständlich. Die Vernachlässigung einer Lösung der ethnischen Spaltung fällt den Staaten jedoch nun auf die Füße, wie auch das Wahlergebnis in Lettland jüngst zeigt. Die von den lettischen Nationalisten 1993 ausgerufene Parole, alle Sowjetmigranten müßten das Land verlassen, wäre ein Verstoß gegen die Menschenrechte. Die Altkommunisten warben damals mit der Losung, das Rad der Geschichte ließe sich nicht zurückdrehen.


Diskriminierung scheint seit 1991 in Estland und Lettland immer das falsche Wort gewesen zu sein, denn es ist ja nicht so, daß jemand an sozialem, wirtschaftlichem und politischem Handeln gehindert worden wäre. Viele Russen gehören zu den Reichen im Land. Ausgrenzung trifft es besser.

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